Ambulant Betreutes Wohnen (BeWo)

Ambulant Betreutes Wohnen ist innerhalb der JUGEND SUCHT BERATUNG KÖLN in zwei Bereiche zu differenzieren.

Zum einen in die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach §35a SGB VIII. Hier ist der Leistungsträger das zuständige Jugendamt. Die Zielgruppe sind junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr.

Zum anderen in die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung – ambulante Hilfe zum selbstständigen Wohnen – nach §§53ff. SGB XII.
Hier ist der Leistungsträger der überörtliche Sozialhilfeträger.

Ambulant Betreutes Wohnen nach SGB VIII

Diese Art der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall und kann in ambulanter Form durch die
JUGEND SUCHT BERATUNG KÖLN geleistet werden.

Kinder und Jugendliche haben nach § 35a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wenn
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht
und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne des SGB VIII sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Auch junge Volljährige, die noch Unterstützung für ihre Persönlichkeitsentwicklung und eigenverantwortliche Lebensführung benötigen und die in § 35a SGB VIII genannten Voraussetzungen erfüllen, können nach Maßgabe des § 41 SGB VIII bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres entsprechende Leistungen beantragen.

Die Feststellung des Hilfebedarfs obliegt dem Träger der Jugendhilfe als zuständigem Rehabilitationsträger.
Für weitere Informationen zum Hilfeangebot stehen wir gerne zur Verfügung.

 


Ambulant Betreutes Wohnen nach SGB XII

Das Ambulant Betreute Wohnen stellt eine intensive Form der Hilfe nach §§ 53ff SGB XII dar, die darauf abzielt, dem behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen, hier des suchtmittelabhängigen Klienten, Hilfe zum selbständigen Wohnen zu leisten und ihm die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in den verschiedenen Lebensbereichen zu ermöglichen. Ambulant Betreutes Wohnen ist eine einzelfallbezogene Hilfe, die auch entsprechend per Nachweis geleisteter Stunden abgerechnet wird.

Zu direkten, mittelbaren und indirekten Leistungen zählen:

  • Entwicklung und Erarbeitung eines Individuellen Hilfeplans gemeinsam mit dem Klienten
  • Einzelgespräche in der Dienststelle
  • Hausbesuche
  • Gespräche unter Einbeziehung des engeren sozialen Umfeldes
  • Klinikbesuche bei stationären Aufenthalten
  • Begleitung der betreuenden Person außerhalb der eigenen Wohnung z.B. zu Ärzten, Behörden etc.
  • Begleitung zu Freizeitaktivitäten
  • Durchführung von Gruppenangeboten
  • Unterstützung bei der Aufnahme einer Tagesstruktur durch Arbeit oder geringfügiger Beschäftigung
  • Unterstützung bei der Schuldenregulierung
  • Begleitung und Unterstützung beim Wechsel in die neue Wohn- und Lebensform
  • Individuelle Förderung
  • Case – Management

 

Zielgruppe

Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, im festgelegten Einzugsgebiet der Stadt Köln leben und entsprechende Behinderungen aufweisen bzw. von solchen bedroht sind. Eine Behinderung wird in § 2 Abs. 1 SGB IX wie folgt definiert. Menschen gelten als behindert, sofern „ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ Bei Suchtkranken Menschen kann, somit eine „seelischen Behinderung“ vorliegen.